Diese Informationen wurden mit freundlicher Genehmigung von zur Verfügung gestellt. Die Originalseite kann unter www.travens.de abgerufen werden.

Verkehrsregeln für Inlineskater

Inlineskater sind eine vergleichsweise neue Gruppe unter den Verkehrsteilnehmern. Zumindest hat sie der Gesetzgeber in der Sraßenverkehrsordnung noch nicht ausdrücklich eingegliedert. Vielerorts besteht deshalb Unkenntnis darüber, wo das Skaten im Straßenverkehr erlaubt ist.

Dabei kam es vor einiger Zeit tragischerweise zu einem Unfall, in dessen Folge der BGH ein Urteil gesprochen hat. Demzufolge werden Inlineskater als Fußgänger betrachtet, soweit der Gesetzgeber keine ausdrückliche Regelung trifft. Das ist bis heute nicht geschehen. Deshalb habe ich hier einmal die wichtigsten Regeln für Inlineskater (und alle anderen Teilnehmer) zusammengetragen.

Um mich bezüglich ihrer Korrektheit abzusichern, habe ich die Abbildungen mit der örtlichen Polizei durchgesprochen. Nach Auskunft des Beamten sind sie alle Abbildungen korrekt.



Grundsatz

Allgemein gilt folgender Grundsatz:

Regel 1 Skater gelten im Verkehr
als normale Fußgänger!


Diese Regel geht auf den Urteilsspruch des Bundesgerichtshofs zurück. Weil der Gesetzgeber es bislang versäumt hat, Inlineskater als Verkehrsteilnehmer ausdrücklich einzuordnen, werden Inlineskater bis auf weiteres als Fußgänger behandelt. Das folgende Merkbild soll diese Regel unterstützen:

Skater = Fußgänger



Regeln innerhalb geschlossener Ortschaften

Inlineskater haben die Fußwege zu verwenden. Diese sind im Zweifelsfall durch das folgende Symbol ausdrücklich kenntlich gemacht. Existiert ein einfacher Bürgersteig, ist dies normalerweise der Fußweg.

Fußgänger, und damit auch Inlineskater, haben sich auf dem Weg am rechten Rand fortzubewegen. Überholt ein Fußgänger einen anderen, muss der Überholer nach links zur Wegesmitte ausweichen. Das gilt somit auch für Inlineskater, die Fußgänger links überholen müssen.

Skater und Fußgänger auf Fußweg innerorts

Bei diesem Überholvorgang hat der Überholer (hier: der Inlineskater) die notwendige Vorsicht und Rücksicht zu beachten. Gleichzeitig darf der Überholte (hier: der Fußgänger) den Überholvorgang nicht behindern.

Regel 2 Hat ein jeder seine Wege
kommt sich niemand ins Gehege!

 

Auf getrennten Rad- und Fußwegen hat der Inlineskater den Fußweg zu verwenden. Das sollte deshalb noch einmal betont werden, weil die Radwege häufig eine bessere Fahrbahnoberfläche aufweisen als die oftmals gepflasterten Fußwege. Dennoch: Der Radweg ist in diesem Fall für den Inlineskater tabu!

Skater auf getrenntem Rad- und Fußweg innerorts

Unproblematisch ist dagegen der Fall, wenn Fuß- und Radweg kombiniert sind:

Regel 3 Sind die Wege kombiniert,
skate rechts – Du hast's kapiert.

 

In diesem Fall hat sich der Inlineskater wie auch der Radfahrer am rechten Rand fortzubewegen. Überholt wird durch Ausweichen nach links, zur Fahrbahnmitte. In der Abbildung überholt der Fahrradfahrer den Inlineskater.

Skater auf kombiniertem Fuß- und Radweg innerorts



Regeln außerhalb geschlossener Ortschaften

Auch außerhalb geschlossener Ortschaften gelten Inlineskater als Fußgänger. Sind Sonderwege (wie Rad- und Fußwege) vorhanden, sind diese also auch zu nutzen. Die Abbildung zeigt den seltenen Fall, dass der Sonderweg nur als Radweg freigegeben ist. Aber selbst dann müssen Inlineskater ihn verwenden, und zwar am rechten Rand, so als wäre es ein kombinierter Rad- und Fußweg. Normalerweise sind die Sonderwege aber stets als kombinierter Fuß- und Radweg freigegeben.

Skater auf Radweg innerorts

Fehlt ein solcher Sonderweg, gilt:

Regel 4 Skate links am Straßenrand
und Gefahr wird früh erkannt!

 

Eine der wichtigsten Konsequenzen des BGH-Urteils ist, dass Inlineskater genauso wie Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften den linken (!) Straßenrand verwenden müssen, wenn die Straße keinen sogenannten Sonderweg (Fußweg, Radweg) hat. Die Abbildung zeigt das.

Skater und Autofahrer außerorts

Diese Situation ist glücklicherweise bei Kreis-, Landes- und Bundesstraßen nur noch selten anzutreffen. Bei landwirtschaftlichen und Feldwegen ist es dagegen der Normalfall. Der Autofahrer muss in diesem Fall den entgegenkommenden Inlineskater zur Straßenmitte hin überholen.

Skater und Radfahrer außerorts

Genauso verhält es sich, wenn sich ein Inlineskater und ein Radfahrer begegnen. Auch hier muss der Radfahrer den Inlineskater zur Straßenmitte hin überholen.

Skater und Fußgänger außerorts

Schließlich ist noch der Fall zu betrachten, dass ein Inlineskater den ebenfalls am linken Straßenrand gehenden Fußgänger überholen möchte. Dies hat er seinerseits zur Fahrbahnmitte hin, also nach rechts, zu tun.

Doch was ist, wenn der linke Straßenrand absolut unpassierbar ist?

Regel 5 Ist der linke Rand verdreckt,
ist es diesmal rechts korrekt!

 

In dem BGH-Urteil merken die Richter an, dass es ausnahmsweise korrekt sein kann, die Fahrbahnseite zu wechseln. Das ist dann der Fall, wenn der eigentliche Fahrbahnrand so verschmutzt oder durch Schlaglöcher verunziert ist, dass ein sicheres Skaten nur auf der anderen Fahrbahnseite möglich ist.

Straßenrand mit Schmutz

Natürlich ist das ein sehr weiches Kriterium. Ein Profi wird sehr viel schlechtere Umstände hinnehmen können als ein Anfänger. Deshalb ist hierbei auch auf den Einzelfall abzustellen.

Wichtig aber ist, dass unabhängig vom individuellen Können die Fahrbahnmitte tabu ist! Entweder am linken oder am rechten Straßenrand also, aber nicht irgendwo dazwischen.



Schlussbemerkung

Diese Regeln und Grundsätze zeigen eine idealisierte Situation. In der Verkehrspraxis sollte niemand auf seinem Recht bestehen. Insbesondere auf schwächere Teilnehmer ist dabei Rücksicht zu nehmen. Das sind vor allem Kinder und ältere Personen.

Und noch ein Hinweis in eigener Sache:
Die Grafiken sind von mir entworfen. Falls Sie sie veröffentlichen möchten (im Rahmen eines Merkzettels oder für eine Aktion), können Sie die Grafiken als EPS-Dateien bei anfordern. Da sie unter CorelDraw angefertigt wurden, können sie beliebig groß skaliert werden.


Stand: 20. März 2003
© Copyright: , 2003.